Ratgeber für Betriebe

Ausbildungsbetrieb werden in Hamburg und Niedersachsen

Von einem AEVO-Prüfer und Berufsschullehrer · Stand Oktober 2026

Zuständig ist immer die Kammer am Standort Ihres Betriebs: für Industrie, Handel und Dienstleistungen die IHK, für Handwerksberufe die Handwerkskammer.

Kurz gesagt

In Hamburg Handelskammer oder Handwerkskammer, in Niedersachsen die IHK oder HWK Ihrer Region, im Landkreis Harburg z. B. die IHK Lüneburg-Wolfsburg. Die Ausbildungsberatung ist kostenlos.

Hamburg

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es mehrere IHKs und Handwerkskammern, je nach Region. Ein Beispiel aus dem Hamburger Umland: Der Landkreis Harburg gehört zum Bezirk der IHK Lüneburg-Wolfsburg (mit den Landkreisen Celle, Gifhorn, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Heidekreis und Uelzen sowie Wolfsburg).

Quelle: Satzung der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Welche Handwerkskammer für Ihren Ort zuständig ist, finden Sie auf der Website der Kammern oder über die Suche „Handwerkskammer“ und Ihren Landkreis.

So starten Sie

  1. Zuständige Kammer bestimmen (IHK oder HWK, nach Beruf und Standort).
  2. Ausbildungsberater anrufen; die Beratung ist kostenlos.
  3. Eignung als Ausbildungsbetrieb klären und beantragen.
  4. Ausbilder: Ausbilderschein vorhanden? Sonst AEVO-Prüfung bei der Kammer anmelden.

Zur AEVO-Prüfung in Hamburg: Anmeldung, Termine und Kosten bei der Handelskammer Hamburg.

Den ganzen Weg in 7 Schritten finden Sie auf der Seite Ausbildungsbetrieb werden.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Kammer.