Ratgeber für Betriebe

Ausbildungsvertrag: Pflichtangaben, Form und Ablauf

Von einem AEVO-Prüfer und Berufsschullehrer · Stand Oktober 2026

Der Ausbildungsvertrag regelt Rechte und Pflichten beider Seiten. Nutzen Sie das Vertragsmuster Ihrer Kammer; es enthält alle Pflichtangaben.

Kurz gesagt

Muster der Kammer nehmen, vor Beginn in Textform niederlegen, aushändigen, Eintragung beantragen. Probezeit 1 bis 4 Monate, Vergütung mindestens nach Mindestausbildungsvergütung.

Pflichtangaben nach § 11 BBiG

Quelle: § 11 BBiG in der Fassung ab 1. August 2024

Form und Frist

Der wesentliche Inhalt muss spätestens vor Beginn der Ausbildung in Textform niedergelegt sein; seit 1. August 2024 geht das auch elektronisch. Der Azubi (und bei Minderjährigen die Eltern) bekommt den Vertrag ausgehändigt, der Empfang wird festgehalten.

Wichtige Eckwerte

PunktRegel
Probezeitmindestens 1, höchstens 4 Monate
Vergütungmindestens die Mindestausbildungsvergütung (Beginn 2026: 724 € im 1. Jahr), bei Tarifbindung der Tarif
UrlaubJugendliche nach Jugendarbeitsschutzgesetz (25 bis 30 Werktage je nach Alter), sonst mindestens 24 Werktage

Danach

  1. Eintragung bei der Kammer beantragen (IHK: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, HWK: Lehrlingsrolle).
  2. Bei Azubis unter 18: Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vor Beginn.
  3. Berufsschule und Sozialversicherung anmelden.

Den ganzen Weg in 7 Schritten finden Sie auf der Seite Ausbildungsbetrieb werden.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Kammer.