Ausbildungsvertrag: Pflichtangaben, Form und Ablauf
Der Ausbildungsvertrag regelt Rechte und Pflichten beider Seiten. Nutzen Sie das Vertragsmuster Ihrer Kammer; es enthält alle Pflichtangaben.
Muster der Kammer nehmen, vor Beginn in Textform niederlegen, aushändigen, Eintragung beantragen. Probezeit 1 bis 4 Monate, Vergütung mindestens nach Mindestausbildungsvergütung.
Pflichtangaben nach § 11 BBiG
- Namen und Anschriften von Betrieb, Azubi und bei Minderjährigen den gesetzlichen Vertretern
- Ausbildungsberuf, sachliche und zeitliche Gliederung, Ziel der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsstätte und Maßnahmen außerhalb
- tägliche Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Vergütung, Vergütung von Überstunden
- Urlaub
- Voraussetzungen für eine Kündigung
- Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Form des Ausbildungsnachweises
Form und Frist
Der wesentliche Inhalt muss spätestens vor Beginn der Ausbildung in Textform niedergelegt sein; seit 1. August 2024 geht das auch elektronisch. Der Azubi (und bei Minderjährigen die Eltern) bekommt den Vertrag ausgehändigt, der Empfang wird festgehalten.
Wichtige Eckwerte
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Probezeit | mindestens 1, höchstens 4 Monate |
| Vergütung | mindestens die Mindestausbildungsvergütung (Beginn 2026: 724 € im 1. Jahr), bei Tarifbindung der Tarif |
| Urlaub | Jugendliche nach Jugendarbeitsschutzgesetz (25 bis 30 Werktage je nach Alter), sonst mindestens 24 Werktage |
Danach
- Eintragung bei der Kammer beantragen (IHK: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, HWK: Lehrlingsrolle).
- Bei Azubis unter 18: Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vor Beginn.
- Berufsschule und Sozialversicherung anmelden.
Den ganzen Weg in 7 Schritten finden Sie auf der Seite Ausbildungsbetrieb werden.
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