Ratgeber für Betriebe
Probezeit in der Ausbildung: Was Betriebe wissen müssen
Die Probezeit gehört zu jeder Ausbildung. Beide Seiten prüfen, ob es passt. Für Betriebe ist sie vor allem eine Chance, den Azubi gut einzuarbeiten.
Kurz gesagt
1 bis 4 Monate, in dieser Zeit für beide Seiten ohne Frist kündbar, aber nur schriftlich. Nutzen Sie die Zeit für echte Aufgaben und regelmäßige Gespräche.
Die Regeln
- Dauer: mindestens 1, höchstens 4 Monate; sie steht im Ausbildungsvertrag.
- Kündigung: in der Probezeit jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen möglich, für beide Seiten, aber nur schriftlich.
- Unterbrechung: Wird die Ausbildung in der Probezeit länger unterbrochen, etwa durch Krankheit, kann sich die Probezeit verlängern, wenn das im Vertrag vereinbart ist. Fragen Sie im Zweifel Ihre Kammer.
- Nach der Probezeit: Kündigen kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund; der Azubi mit vier Wochen Frist, wenn er die Ausbildung aufgibt oder den Beruf wechselt.
Die Probezeit gut nutzen
- Typische Aufgaben statt Hilfsarbeiten: Nur so sehen beide, ob der Beruf passt.
- Drei Gespräche: nach 2 Wochen (Ankommen), nach 6 bis 8 Wochen (Zwischenbilanz), vor dem Ende (Entscheidung).
- Paten im Team bestimmen, der für Fragen da ist.
Den ganzen Weg in 7 Schritten finden Sie auf der Seite Ausbildungsbetrieb werden.
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