Ratgeber für Betriebe

Erstmals ausbilden im Handwerk: Das ist anders

Von einem AEVO-Prüfer und Berufsschullehrer · Stand Oktober 2026

Im Handwerk ist die Handwerkskammer zuständig, nicht die IHK. Der Weg zum Ausbildungsbetrieb ist ähnlich, ein paar Dinge laufen aber anders.

Kurz gesagt

Zuständig ist die Handwerkskammer. Mit Meistertitel sind Sie meist schon geeignet. Der Vertrag kommt in die Lehrlingsrolle, und viele Handwerke haben zusätzliche überbetriebliche Lehrgänge.

Wer darf ausbilden?

Wer die Meisterprüfung bestanden hat, gilt in seinem Handwerk in der Regel auch als berufs- und arbeitspädagogisch geeignet, denn die Meisterprüfung enthält diesen Teil. Ein Geselle ohne Meister braucht für die Ausbildereignung die AEVO-Prüfung. Welche Wege es im Einzelfall gibt, klärt Ihr Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer.

Was im Handwerk dazukommt

Typische Fragen beim ersten Azubi

Starter-Kit kostenlos

Fahrplan für die ersten 100 Tage, Checklisten und 8 Word-Vorlagen vom AEVO-Prüfer. Ohne Anmeldung herunterladen.

Starter-Kit laden Ausbilderschein: AEVO komplett

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Kammer.